Written by: Julius on 18. Oktober 2011 @ 10:48
Ballon fahren ist für viele ein Traum: selbst einmal hoch in den Lüften schweben, zusammen mit der oder dem Liebsten oder Freunden, die Welt von oben genießen. Das I-Tüpfelchen ist natürlich: als eigener Pilot! Was sind die Voraussetzungen, um Ballon fahren zu können?! Und wie läuft eine solche Ausbildung zum Ballonpiloten ab?
Voraussetzungen
Wer selbst noch an keiner Ballonfahrt teilgenommen hat, sollte erst einmal als Passagier in die Thematik reinschnuppern. Empfehlenswert ist auch, in einem entsprechenden Verein oder einer Ballongruppe mitzuwirken. Dort wird beispielsweise erkennbar, dass zum Ballon fahren großes Engagement gehört, ein tadelloses Beherrschen der Technik sowie Coolness. Menschen, die von Natur aus eher nervös und unausgeglichen sind, sollten das Ballon fahren lieber anderen überlassen. Wer sich nach Prüfung dieser persönlichen Gesichtspunkte für geeignet hält und davon überzeugt ist, im Ballon fahren das Richtige für sich gefunden zu haben, der braucht dazu einen privaten Pilotenschein PPL-D. Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 17 Jahre. Außerdem sollte das polizeiliche Führungszeugnis den zukünftigen Ballonpiloten als ordentlichen Staatsbürger auszeichnen.
Erste Schritte
Steht die Entscheidung fest, wendet man sich an eine registrierte Ausbildungseinrichtung für Freiballonführer. Das können gewerbliche Ausbildungsschulen oder Vereine sein. Nach der Art der Ausbildungseinrichtung richtet sich auch der Preis für eine Ausbildung zum Ballonpiloten. Die Kosten an einer gewerblichen Schule werden mit etwa 5000 bis 8000 Euro angegeben. In einem Ballonverein kann man die Ausbildung schon ab 1000 Euro absolvieren. Als erstes stellt ein Fliegerarzt die medizinische Tauglichkeit fest. Eine allgemeine körperliche Fitness, keine zu starke Brille und ein gutes Hörvermögen im mittleren Frequenzbereich sollten vorhanden sein. Da ein Ballon ein Verkehrsmittel im kontrollierten Luftraum darstellt, wird des weiteren ein Sprechfunkzeugnis benötigt.
Die Ausbildung
Die Grundausbildung umfasst die Lizenz, Freiballone als verantwortlicher Freiballonführer nicht gewerbsmäßig und nicht berufsmäßig tagsüber zu fahren. Je nach Ausbildungseinrichtung wird die Dauer mit sechs Monaten bis eineinhalb Jahren angegeben. Die Ausbildung beinhaltet 1. eine theoretische Ausbildung und Prüfung, 2. eine praktische Ausbildung und Prüfung sowie eine Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort. Die theoretische Ausbildung umfasst bei einem Heißluftballon 60 Unterrichtsstunden (u.a. Luftrecht, Meteorologie, Navigation), die praktische mindestens 20 Fahrstunden. Ebenfalls erforderlich sind 20 Aufrüstungen, 50 Starts und 50 Landungen. Beweist der Schüler in der Prüfung, dass er den Ballon selbstständig aufrüsten, führen und landen kann, ist der Weg zum Ballon fahren frei. Und wer mit dem Ballonfahren auch noch Geld verdienen möchte, kann nach 50 Fahrstunden durch eine weitere praktische Prüfung eine gewerbliche Lizenz erlangen.